Ab und zu betätige ich mich auch journalistisch – z.B. in einem Beitrag der WELT zum Thema Weihnachtsfeier und Weihnachtspräsente im Arbeitsrecht. Beides ist mit Tücken verbunden, die eine Kündigung nach sich ziehen können. Gefährlicher ist in der Praxis das Thema Annahme von „Weihnachtspräsenten“. Nicht immer, insbesondere bei den Weihnachtsgeschenken von und an Unternehmenskunden, ist dabei das Unrechtsbewusstsein vorhanden. In unserer Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Vertriebsleiter (wegen Verteilung von Weihnachtspräsenten) und IT-Leiter, Einkaufsleiter und andere Führungskräfte (Annahme von Weihnachtspräsenten) nicht nur eine fristlose Kündigung erhielten, sondern auch strafrechtlich belangt werden.
Auch in Unternehmen, die selbst ohne jeden Skrupel VIP-Lounges in Bundesligaklubs unterhalten (für wen wohl?). Dass hier mit zweierlei Maß gearbeitet wird, hilft bei den Arbeitsgerichten nicht oder nur bedingt. Nicht nur Politiker, auch Vorstände dürfen sich offensichtlich auch heute noch viel mehr herausnehmen als normale Angestellte (aktuell: ausgerechnet (Compliance-)Vorstand Claassen von Thyssen-Krupp laut WELT und FAZ). Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen. Es hat sich nicht viel geändert in der Welt.
Der Beitrag stammt zwar aus dem letzten Jahr, hat aber an Aktualität nicht verloren.
Beitrag in der WELT: Das sind die weihnachtlichen Fallen im Berufsleben