Durchführungsanweisung (DA) der Bundesagentur zu Sperrzeit
wurde frisch aktualisiert (Ergänzung der Durchführungsanweisung Stand Oktober 10/2007). Rinn in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln. Jetzt ist wieder ein Aufhebungsvertrag oder eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1 a KSchG möglich, ohne dass eine Sperrzeit droht. Immerhin vernünftig, auch wieder unausgegoren: Es ist kein Grund zu erkennen, warum
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 7. November, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):