Biallo.de: Aktien aus Stock Option Programm sind keine Abfindung, so das FG Köln
Wie das Journalistenbüro Biallo in seinem Newsletter berichtet, hat das Finanzgericht Köln (FG Köln vom 21.09.2005, 11 K 76/04, nicht rechtskräftig) entschieden, dass Aktien aus einem Stock Option Programm nicht mit einer Entlassungsentschädigung = Abfindung gleichzusetzen sind. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber auf die Rückforderung der Aktien im Zuge eines Aufhebungsvertrags verzichtet. Die günstige …
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Veröffentlicht am: 17. Oktober, 2006 von RA Felser
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