Karneval 2010: Justiz NRW offline?
Der Karneval geht auch nicht folgenlos an den Gerichten vorbei. Aber mal langsam: Rosenmontag ist bekanntlich nach Meinung der Gerichte ein ganz normaler Arbeitstag. Insbesondere Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollen sich nicht einmal auf eine betriebliche Übung zum arbeitsfreien Brauchtumstag berufen können. Das entschied kürzlich das selbst das der Karnevalsfeindlichkeit unverdächtige Arbeitsgericht Köln (Arbeitsgerichts Köln …
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Veröffentlicht am: 16. Februar, 2010 von RA Michael W. Felser
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