Internetkanzlei – vielleicht liegt es in der Familie: Der Vater des Kanzleigründers hat das Rechenzentrum des Landschaftsverbandes Rheinland aufgebaut, zwei Brüder sind Ingenieure, ein Bruder ist Gründer und CEO der Competence-Site, einem hochklassigen Expertennetzwerk.
Rechtsanwalt Felser hat 1996 die erste Homepage ins Internet gestellt und kurz danach die ersten Themendomains wie Arbeitsvertrag.de, Kuendigung.de und Scheinselbstaendigkeit.de reserviert. Juracity – Recht für Alle! bietet seit 2004 kostenlose Informationen zu Rechtsthemen und ein Anwaltsnetzwerk im Internet. 2012 wurde die Kanzleiseite grundlegend neu gestaltet und ausgebaut. Die Webseite umfasst mehr als 3500 informative Blogbeiträge, die täglich von 800 bis 1000 Besuchern gelesen werden. Sie finden uns auf Facebook, Twitter, Google+, XING, LinkedIN und Skype. Wir haben nicht nur eine E-Mailadresse, sondern sind auch darüber erreichbar (was bei Rechtsanwälten leider immer noch nicht selbstverständlich ist).
Was uns sonst noch als Internetkanzlei ausmacht? Lesen Sie selbst:
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Kanzleihomepage
Unter www.felser.de finden Sie nicht die übliche Online-Visitenkarte mit Informationen über unsere Kanzlei, die Anwälte und Mitarbeiter, sondern eine Serviceseite mit Merkblättern, ein Rechtslexikon, außerdem Lagepläne, die aktuellen Nahverkehrsfahrpläne, Fahrpläne der Bundesbahn und Routenplaner. Mit unserem seit 2012 in die Webseite integrierten Blog mit mehreren tausenden Beiträgen bleiben Sie immer aktuell informiert. Unsere FAQ und das Rechtslexikon beantworten viele Fragen kostenlos, wir bieten Kontakt auf allen modernen Kanälen (Channel) an (u.a. Skype, verschlüsselte Onlineberatung und Telefonhotline). Die Kanzleihomepage ist eine der umfangreichsten Deutschlands, im Arbeitsrecht sicher die älteste und eine der umfangsreichsten Internetpräsenzen einer Anwaltskanzlei überhaupt.
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Kanzlei Blog
Rechtsanwalt Felser ist bereits früh unter die Blogger gegangen, seit 2006 ist der Weblog unter felser.de online. Mehrere tausend aktuelle Beiträge zu allem möglichen Rechtsthemen sind seitdem geschrieben worden, auch von den anderen Anwälten der Kanzlei. Durch die Kategorien und Tags können Sie sich zum ihrem speziellen Thema bequem durch aktuelle Informationen auf dem Laufenden halten. Bis zu 45.000 Besucher monatlich sind der Lohn fürs bloggen.
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Themenportale
Im Internet sind wir auf zahlreichen Seiten präsent. Unter und www.kuendigung.de finden Sie alle Infos rund ums Thema „Kündigung“. Wichtige Infos zu Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Co. unter www.aufhebungsvertrag.de, denn die meisten Arbeitsverträge werden nicht mehr per Kündigung beendet.
Unter www.scheinselbstaendigkeit.de (seit 1998 das größte Portal zum Thema) informieren sich clevere Selbständige und Unternehmen über das Thema „Freie Mitarbeit“, „arbeitnehmerähnliche Selbständige“, „Scheinselbständigkeit“; Betriebsräte über das Thema „Mitbestimmung bei Einstellungen von Nichtarbeitnehmern“ (demnächst gibt es auf der Seite einen kostenlosen Auszug aus meinem Buch für Betriebsräte).
Darüberhinaus sind wir für Themenportale wie Arbeitsvertrag.de (Rund um Einstellung und Arbeitsvertrag), Sozialplan.de (Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan) und Einigungsstelle.de (Einigungsstelle nach § 76 BetrVG und Einigungsstellenverfahren) verantwortlich.
Auf speziellen Portal-Seiten des Bund-Verlags (z.B. auf zur Betriebsratswahl unter betriebsratswahl-2010.de) und der Competence-Site stehen wir als Experten für bestimmte Themen im Arbeitsrecht.Bald werden wir auf Kündigung.de ein spezielles Kündigungsschutzportal mit zahlreichen Checklisten, Mustern, Tipps, Rechnern und vielen nützlichen Informationen starten.
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Newsletter
Mehrere tausend Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Mandanten haben bereits unseren kostenlosen Newsletter zum Arbeitsrecht abonniert. Der Newsletter, der per E-Mail kommt, aber auch ausnahmsweise per Post bezogen werden kann, enthält brandaktuelle Urteile, Aufsätze von Anwälten aus unserer Kanzlei, Checklisten, interessante Links, Seminarankündigungen, Buchkritiken u.v.m. – Aber schauen Sie sich unser Muster auf unserer Homepage einmal an. Zum Abonnieren: einfach ein E-Mail an newsletter@felser.de schicken