Wenn man schon sein Examenszeugnis fälscht, sollte man Nordrhein-Westfalen ohne Doppel-„H“, also nicht „Nordrhein-Westfahlen“ schreiben. So geschehen bei einem Juristen ohne zweites Staatsexamen, der sich mit einem selbst hergestellten Examenszeugnis als Volljurist bei einer Architektenkammer bewerben wollte. Die aufgehübschte Bewerbung führte ihn schließlich vor das Düsseldorfer Amtsgericht und zu einer Anklage wegen Urkundenfälschung und Einstellungsbetruges. Bei dem Zeugnisfälscher handelte es sich übrigens gar nicht um einen Westfahlen, sondern um einen Reinländer. Das mußte ja auffligen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte