Das OLG Naumburg (Aktenzeichen 14 WF 16/06) hat entschieden, dass einem alkoholkranken Ehegatten kein Unterhaltsanspruch zusteht, wenn er eine zumutbare und erfolgversprechende Suchtbehandlung unterlassen hat. Das Gericht ging davon aus, dass die unterlassene Suchtbehandlung eine leichtfertige und mutwillige Herbeiführung der eigenen unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit darstelle, so dass mangels unverschuldeter Bedürftigkeit kein Unterhalt beansprucht werden könne.
Eva Gerz
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Felser