Das AG Frankfurt/M. lehnte eine Härtfallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ab, obwohl der Ehemann gegen die Ehefrau Gewalt angewendet hatte und Morddrohungen geäußert hatte. In dem entschiedenen Fall stammte die Ehefrau aus Marokko. Das Gericht führte aus, es sei im marokkanischen Kulturkreis nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe.
Gegen die Richterin ist Befangenheitsantrag gestellt worden, der positiv beschieden wurde.
Eva Gerz
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Felser