Dass die Unterhaltsreform zum 01.01.2008 kommt und auch zu Änderungen der Düsseldorfer Tabelle 2008 führt, hatten wir bereits berichtet. Wie verhält sich nun das alte zum neuen Recht ?
Grundsätzlich gilt ab Neujahr 2008 das neue Unterhaltsrecht. Ein Nebeneinander von altem und neuem Recht soll es nicht geben. Das bedeutet zum Beispiel für eine Klage die Unterhalt ab dem 01.01.2007 fordert, dass bis zum 31.12.2007 der Unterhalt nach altem Recht berechnet wird und ab dem 01.01.2008 das neue Recht gilt. Möglicherweise ergibt sich daraus auf ein Wegfall des Unterhaltsanspruches.
Wer aber aus einem alten Titel noch verpflichtet ist, bleibt dies auch weiterhin. Er hat nur die Möglichkeit, mit einer Abänderungsklage gegen den Fortbestand des Titels vorzugehen. Hierüber hatten wir auch berichtet.
Ob eine Abänderungsklage Sinn macht, ist eine Frage des Einzelfalles. Am besten lassen sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.
Vieles mehr zum Thema Unterhalt finden Sie auf unserer Seite Unterhaltsratgeber.de.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht