Luckenwalde und das als PDF-Datei. Nicht schlecht, das Dokument und ein Kollege, der für den gleichen Verlag textet wie ich, aber diesmal auf der Gegenseite schreibt, hat unserer Mandantin fürsorglich – neben einigen einschlägigen Gesetzesauszügen – sogleich einen Ausdruck der Hinweise zum Umgangsrecht beigefügt. Na, das ist das Schöne am Internet und der Digitalisierung: das wäre früher nicht zu leisten gewesen, heute mit C&P und „der Drucker druckt“ eine schnelle und trotzdem kostengünstige Sache. Und bei drei Seiten ist es der Post wegen dann zu unserer Freude doch geblieben. Autoren schreiben ansonsten ja sehr gerne …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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