Die Bundesregierung plant nach einer Mitteilung des AuS-Portals der Universität Köln eine Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 %, Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte, Anhebung des Pauschalbeitragssatzes für Minijobber um 5 auf 30 %, Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen.
Die Bundesregierung hat am 22.02.2006 den erst jetzt veröffentlichten „Entwurf eines Haushaltbegleitgesetzes 2006“ beschlossen und zunächst dem Bundesrat zur Erarbeitung einer Stellungnahme zugeleitet. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 01.07.2006 bzw. 01.01.2007 in Kraft treten.
Quelle: AuS-Portal der Universität Köln