nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat eine türkische Mitarbeiterin der R+V Versicherung erhoben. Sie klagt laut Netzeitung auf 44000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz vor dem Arbeitsgericht in Wiesbaden und ausserdem gegen eine Versetzung vor dem Arbeitsgericht in Ulm. Die Klage ist auf eine Diskriminierung wegen der Herkunft und des Geschlechts gestützt. Die Versicherung soll die Klägerin nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft benachteiligt haben und einen (männlichen, deutschen) Nachfolger zu besseren Konditionen eingestellt haben, während sie auf eine einkommensschwächere Aussendienststelle abgeschoben worden sei. Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht scheiterte, der Kammertermin soll am 8. Mai stattfinden.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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