Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (jedenfalls eine Kammer des LAG BB, eine andere sah es ganz anders) hatte eine bahnbrechende Entscheidung gefällt und Frauen für den Diskriminierungsnachweis die Statistik als scharfes Schwert im Prozeß erlaubt. Das Bundesarbeitsgericht will es den Benachteiligten so leicht nicht machen und hob die Entscheidung, die Panik in Männerclubunternehmen ausgelöst hatte, flugs auf. ALLEINE reiche eine Statistik nicht aus, es könne ja auch an der Zurückhaltung der Damen liegen. Z.B.wenn diese sich gar nicht bewerben. Ein auf den ersten Blick bestechender Gedanke, nicht nur weil er die Systematik auf der Grundlage der Gedanken des LAG Berlin-Brandenburg weiter ausdifferenziert. Woran es liegen könnte, dass sich bei der GEMA ausgerechnet weniger Frauen beworben haben sollte, hat das BAG nicht erörtert, auch nicht, warum dem Arbeitgeber dieser Gedanke in zwei Instanzen nicht gekommen ist. Beim Bergmann liegt es ja auf der Hand (und diese Vermutung ist schon fast wieder diskriminierend), aber bei der GEMA?
Die für Frauen wichtige Entscheidung musste übrigens ausgerechnet der letzte rein männlich besetzte Senat des Bundesarbeitsgerichts fällen. Und der hielt seine bereits am 22.7.2010 gefällte Entscheidung bisher offensichtlich nicht für veröffentlichungswürdig, denn auf der Seite des Bundesarbeitsgerichts werden am 22.7.2010 so wichtige Entscheidungen wie zum Freizeitausgleich von Bereitschaftsärzten publiziert, zu einer der wichtigsten Entscheidungen für Frauen schweigt das Bundesarbeitsgericht bis heute, eine Woche später.
Wobei wir bei einem weiteren Thema einer Gerechtigkeitsdebatte wären: Dürfen Richter selbst entscheiden, welche Urteile sie veröffentlichen und welche nicht (> Eßer in JURPC)?
Einen nachdenklichen und lesenswerten Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts finden Sie übrigens auch auf dem Blog des Kollegen Reuters aus Berlin.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte