Strafgeld. Zu dieser Summe wurde das Kosmetikunternehmen durch ein Pariser Berufungsgericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt, weil es für eine Produktpräsentation nur “weisse” Models geordert haben soll.
Das Gerichtsverfahren betrifft einen Vorgang aus dem Jahre 2000, als Garnier, eine Tochter des Kosmetikkonzerns L´Oreal, den Personaldienstleister Adecco beauftragt hatte, für eine Produktpräsentation «BBR-Personal» zu beschaffen. Die drei Initialen bedeuteten «Bleu, Blanc, Rouge» entsprechend der französischen Flagge. Die Hostessen durften deswegen nicht ausländischer Herkunft sein. In erster Instanz war Garnier noch von dem Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen worden. L’Oréal wies den Diskriminierungsvorwurf allerdings nach dem Urteil «kategorisch» zurück und will gegen die zweitinstanzliche Entscheidung vorgehen.
Die Arbeitnehmerin Therese Coulange, die sich bei der Addecco Tochter Districom mit der Beschaffung des Personals befasst hatte, wurde in zweiter Instanz sogar zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte