Das Rheinland erweist sich wieder als Hort der Toleranz, könnte man meinen, wenn man den Beitrag bei Beck-Online oberflächlich liest. Danach hat das Landgericht Köln in einer Verhandlung über eine einstweilige Verfügung die normalen Bewertungskriterien wie “sexy” “cool und witzig” sowie menschlich für unkritisch angesehen. Lediglich Schmähkritik sei verboten. Damit liegt die Entscheidung aber auf einer Linie mit den Entscheidungen des VG Stuttgart und des VG Hannover, denen jeweils eine Beleidigung zugrundelag. Ob die persönlichen Daten der Lehrerin im Lehrerbewertungsportal zulässig sind, blieb im Kölner Fall offen, weil die im Portal genannten Daten der Lehrerin bereits auf der Homepage der Schule veröffentlicht waren. Neben Spickmich gibt es z.B. Meinprof.de für die Bewertung von Hochschullehrern.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte