Glück gehabt. Schreibt uns doch heute ein Herr – nennen wir ihn „Blümchen“:

>Sehr geehrte Damen und Herren,
> >
> > müssen bei Präsentationen von Ärzten auf fremden Webseiten, siehe
> > www.zahnarztxxxx.com unter: Zahnärzte Deutschland die jeweiligen
> > Kontaktdaten der zuständigen Ärztekammer, die kassenärztliche Vereinigung
> > und die ärztliche Berufsordnung aufgeführt werden? Über eine Antwort
freuen
> > wir uns.
> >
> > Mit freundlichen Grüßen aus B.

> > R. R.

Unsere Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Kompetenz. Bitte haben Sie
Verständnis dafür,
dass wir nicht umsonst tätig werden wollen und
können. Ihre Frage können Sie uns aber über http://xxxxxx.de stellen.

Mit freundlichen Grüssen
Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Darauf Herr Blümchen:

Sehr geehrter Herr Felser,

vielen Dank für Ihre e-Mail. Aber leider sind Sie durch Ihre Antwort bei
unserem Test durchgefallen. Kleiner Trost: diesen Test haben nur ca. 10%
Ihrer (etwas anderen) Kollegen bestanden. Weiterhin viel Erfolg für Ihre
berufliche Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen aus B.

R. R.

Wir mussten das letzte Wort behalten (vielleicht …):

Sehr geehrter Herr R.

bei solchen Tests fallen wir gerne durch.

Beste Grüsse
Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Kein Wunder, dass Herr Blümchen Seiten betreibt, die sich vor allem mit Wellness, Zahnersatz, SchönheitsOP´s und Nahrungsergänzungsmittelchen befassen. Scheint nicht so gut zu laufen. Und vermutlich kennt er die Urteile nicht, die in solchen Anfragen bereits den verbindlichen Beratungsauftrag sehen (AG Siegen). Schon das Stellen der Frage hätte Blümchen bei einer schlichten Beantwortung nämlich direkt eine Erstberatungsgebühr kosten können. Und wenn nur 90 % der vermutlich spamartig angeschriebenen Kolleginnen und Kollegen geantwortet hätten, wäre Herr Blümchen vermutlich pleite … aber er hätte eine, ach was, immerhin tausende Antworten auf seine Frage erhalten. Sicherer kann man nicht gehen. Zum Glück haben ja nur 10 % der Anwälte direkt geantwortet 😉

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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