Arbeitszeiterfassung – der Chef darf nicht alles!

Live im WDR Studio als Experte zum Thema Arbeitszeiterfassung im Studio mit der tatsächlich „immer ein wenig kessen“ Steffi Neu, besser kann ein Tag kaum starten. Auslöser der Einladung ins Studio war das Gerichtsverfahren am Arbeitsgericht Augsburg um die Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden, dem angeblich Arbeitszeitbetrug durch Überwachung seines Arbeitsplatzrechners mit einem sog. Keylogger nachgewiesen werden konnte. Mein Tipp: Die Kündigung wird keinen Bestand haben, denn die Überwachung des Rechners ist nur bei einem konkreten Verdacht und auch dann nur zulässig, wenn es kein weniger eingriffsintensives Mittel zur Verfügung steht. Nicht alles was technisch machbar ist, darf auch eingesetzt werden. Trotzdem: Viele Arbeitnehmer sind blauäugig, was den Arbeitsplatz und den Arbeitsplatz-PC angeht. „Mein Büro“ und „Mein Arbeitsplatz-PC“ gibt es nicht. PC, Festplatte und Büro „gehören“ dem Arbeitgeber genauso wie jeder Aktenordner im Büro. Da darf er natürlich reingucken. Also auch auf die Festplatte. Und noch ein Rechtsirrtum: „Was nicht verboten ist, ist erlaubt“. Umgekehrt ist es richtig auch bei der Nutzung von Facebook, Internet und privaten Mails im Job, liebe Arbeitnehmer, so die Arbeitsgerichte.

Auch die Hörerfragen liessen am Donnerstag morgen nicht lange auf sich warten. Dabei ging es u.a. um GPS-Überwachung, Auf- und Abrundung der Arbeitszeiten auf der Stechuhr und Vertrauen bei der Arbeitszeit.

Mehr Infos zum Thema der Sendung auf den speziellen Seiten der WDR Quintessenz (mit Podcast) zum Thema „Arbeitszeiterfassung – der Chef darf nicht alles!“ Dort ist auch das Interview nachzuhören.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und
Fachanwälte in Brühl und Köln

 

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.