Im Interview mit Christian Giese-Kessler von Radio Erft beantwortete Rechtsanwalt Felser diese Frage mit einem klaren „Nein“. Hintergrund des Interviews war ein Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 03.05.2011, Aktenzeichen 17 U 192/10). Die beklagte Bank wurde dazu verurteilt, es zu unterlassen, in ihrem „Kleingedruckten“ – sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – gegenüber Verbrauchern für Kredite eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei Prozent des Darlehensbetrages bzw. mindestens in Höhe von 50 Euro zu verlangen. Zahlreiche andere Urteile bestätigen dies. Leider halten sich viele Banken nicht an die Urteile. Argument: Der Bundesgerichtshof habe noch nicht entschieden bzw. das Urteil sei nicht verbindlich. Beides zwar formal richtig, aber: Selbst BGH Urteile zu anderem Gebühren halten einige Banken nicht davon ab, unwirksame Klauseln weiter im Kleingedruckten zu verwenden bzw. nach geringfügigen Änderungen im Wortlaut die Gebühren weiterhin zu erheben. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Seite mit zahlreichen Bankgebühren zusammengestellt, die nicht erhoben werden dürf(t)en.
Wir haben eine Bank eines Autoherstellers für einen Mandanten überzeugen können, dass die Bearbeitungskosten zu stornieren sind. Zur Zeit überzeugen wir eine deutsche Großbank, mal sehen wieviel Einsichtigkeit dort herrscht. Wir werden berichten.
Update: Nachricht auf Radio Erft vom 25.10.2012
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und
Fachanwälte in Köln und Brühl