„Bei Erbfragen ist es ratsam, einen Fachanwalt zu konsultieren“
Seit August 1998 ist die gebürtige Brühlerin Eva Gerz als Rechtsanwältin in der Kanzlei Felser in Brühl tätig. Seit 2003 ist die 48-Jährige, die 1990 ihr Abitur am Max-Ernst-Gymnasium bestand, zugleich Fachanwältin für Familienrecht und mit allen juristischen Fragen zu Themen wie Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Umgangsrecht oder Sorgerecht bestens vertraut. Zudem hat Eva Gerz nach der entsprechenden Prüfung auch die Erlaubnis der Rechtsanwaltskammer erlangt, zusätzlich die Bezeichnung Fachanwältin für Erbrecht zu führen. Als Expertin hat sie schon zahlreichen renommierten Zeitungen Interviews gegeben. Im Gespräch mit dem Brühler Bilderbogen geht es vor allem um Fragen des Erbrechts.
BBB: Frau Gerz, Sie sind seit über 20 Jahren Rechtsanwältin. Was ist für Sie das Spannende an Ihrem Beruf?
Eva Gerz: In dem Beruf wird es nie langweilig, weil jedes Mandat anders ist und neue Herausforderungen mit sich bringt. Die Fälle unterscheiden sich. Als Rechtsanwältin kann ich zudem komplett eigenverantwortlich und selbständig arbeiten und mir auch die Zeit frei einteilen.
BBB: Sie sind Fachanwältin für Familienrecht und auch für Erbrecht. Warum haben Sie sich auf diese Bereiche spezialisiert?
Gerz: Ich habe mich schon im Studium besonders für das Zivilrecht interessiert und dort insbesondere für Familienrecht und Erbrecht. Daran hatte ich Spaß. Als ich dann angefangen habe, als Anwältin bei der Kanzlei Felser zu arbeiten, habe ich mich ausschließlich mit Mandaten aus dem Familienrecht und Erbrecht befasst und bin nun entsprechend hochgradig spezialisiert und erfahren. Als Fachanwältin kann ich bei Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen viel gestalten und die beste Lösung für und mit den Mandanten erarbeiten. So kann ich den Mandanten Lösungen präsentieren, die sie vorher nicht in Erwägung gezogen hätten, weil ihnen die rechtlichen Zusammenhänge als Laien nicht bekannt sind.
BBB: Was zeichnet das Erbrecht aus?
Gerz: Das Erbrecht unterliegt relativ wenigen Gesetzesänderungen, die letzte große Erbrechtsreform erfolgte im Jahr 2010. Es ist sehr komplex und basiert auf Regelungen, die in vielfältiger Weise in einander greifen. Deshalb ist es ratsam, in Fragen des Erbes einen Fachanwalt zu konsultieren, der sich im Detail viel besser auskennt. Als Fachanwältin muss ich in jedem Jahr Fortbildungen nachweisen, um immer auf dem aktuellsten Stand zu sein und die neuesten Entwicklungen zu kennen, zumal auch der Bundesgerichtshof seine frühere Rechtsprechung zu bestimmten Rechtsthemen manchmal aufgibt und eine neue Rechtsprechung beginnt. Es ist für eine kompetente Beratung wichtig, die aktuelle Rechtsprechung zu kennen.
BBB: Welche Versäumnisse gilt es, beim Erbrecht zu vermeiden?
Gerz: In Fragen des Erbrechts ist es sehr ratsam, im Vorfeld vor dem Erbfall gestaltend tätig zu sein. Wer genaue Vorstellungen hat, wie sein Erbe nach seinem Ableben aufgeteilt werden soll, sollte das unbedingt zu Lebzeiten juristisch eindeutig und schriftlich festlegen und durch einen Fachanwalt prüfen oder entwerfen lassen. Wer selbst im Internet recherchiert und sein Testament dann aus verschiedenen Passagen zusammensetzt, läuft Gefahr, ein Testament zu verfassen, das am Ende nicht das Ergebnis verwirklicht, das eigentlich gewollt war. Besonders oft gibt es in Patchwork-Familien Streitigkeiten über die genaue Erbfolge. Häufig sind privatschriftliche Testamente missverständlich formuliert, weil die Verfasser juristische Laien sind. Oder juristische Begriffe werden falsch verwendet. Deshalb kommt es dann häufig zu Streitfällen, bei denen in einem Gerichtsverfahren das unklare und missverständlich formulierteTestament ausgelegt werden muss. Bei der Auslegung geht es um die Klärung, was nun genau der Wille des Erblassers gewesen ist und was er mit seinen juristisch unklaren Formulierungen wirklich gemeint hat. Das ist kompliziert. Und für den Mandanten ist kaum abschätzbar, wie ein Gericht entscheiden wird.
BBB: Worüber freuen Sie sich am meisten?
Gerz: Ich freue mich natürlich über gewonnene Fälle, wenn ich für meinen Mandanten vor Gericht sein Recht erstritten habe. Oft sind es im Erbrecht rechtlich komplizierte Fälle, oder auch Fälle, in denen eine umfangreiche Beweisaufnahme vor Gericht durch Vernehmung von Zeugen stattfindet. Es tut gut, solche Fälle zu gewinnen – vor allem auch emotional, wenn man Menschen zu ihrem Recht verholfen hat. Allerdings gehen im Erbrecht nur eher wenige Fälle tatsächlich auch vor Gericht. Meistens gelingt es, dass sich die am Erbstreit beteiligten Personen vorher auf einen Vergleich einigen und ein teures Gerichtsverfahren vermieden werden kann.