Radio Erft Reporter Christian Giese-Kessler interviewte Rechtsanwalt Michael W. Felser zum Thema „Facebook am Arbeitsplatz“. Das Thema wird immer spannender, wie auch die zahlreichen Blogbeiträge zu diesem Thema zeigen. So wurde in der Schweiz eine Arbeitnehmerin gekündigt, weil sie während einer Arbeitsunfähigkeit zu Hause öfter in Facebook online war. Zuletzt verlangte ein Unternehmen in den USA von Bewerbern den Zugang zu deren Facebook-Account. Zur Zeit ist die Praxis in den Büros bei der Nutzung von Internet und Mail oder Mobiltelefon für private Zwecke allerdings großzüger als die Rechtsprechung. Danach ist Facebook nämlich Privatsache. Im Zweifel gilt bei Privatangelegenheiten am Arbeitsplatz: was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist im Zweifel verboten. Die meisten Arbeitgeber tolerieren ein bisschen Privates am Arbeitsplatz, solange die Arbeit nicht leidet. Aber: Der Arbeitsplatz ist zum Arbeiten da und nicht zum privaten Surfen. Wer es übertreibt, muß mit Konsequenzen rechnen: Beim ersten Mal kann schon eine Abmahnung drohen, im Wiederholungsfalle die Kündigung.
Übrigens ist laut Bundesarbeitsgericht Radiohören am Arbeitsplatz erlaubt 😉