Im Fall der Hochspringerin Ariane Friedrich ist es wie so oft: Nix genaues weiß man nicht, aber fleißig diskutiert wird allenthalben. Opferschutz, Täterschutz, alles geht schön drüber und drunter. Das Gerechtigkeitsgefühl urteilt sehr unterschiedlich, aber immer sehr selbstgewiß. Wer hat nun recht? Mein Lieblingssatz dazu: ich, ich habs ja studiert. Ich darf nur keinen anderen diplomierten Rechthaber fragen … Auch Juristen hilft, erst man nachzudenken und zu verstehen, was überhaupt passiert ist. Frau Friedrich hat, was ich menschlich gut nachvollziehen kann, nach einem obszönen Mail den Absender, wohl genauer: den mutmaßlichen Absender, auf Facebook öffentlich geoutet. Das löst eine Menge spannender juristischer Fragen aus, da auch der private Mailverkehr entgegen einer verbreiteten Meinung im Volke nicht ohne weiteres „publiziert“ werden darf. Ich habe das Mail natürlich auch nicht gesehen, aber auf Bild.de mitdiskutiert, aber nur, weil ein Gesichtspunkt offenbar übersehen wird:
Peinlich könnte nämlich sein, wenn es sich gar nicht um ein Mail des vermeintlichen (nun wohl ehemaligen) Facebook Freundes handelt, sondern um ein Spammail von einem Spambot. Entblößte Geschlechtsteile sind nämlich ein beliebter Spam auf Facebook, der nur scheinbar von plötzlich enthemmten Freunden zu kommen scheint. Wer auf das obszöne Mail draufklickt, löst selbst den Spammertrick aus: Das Mail kopiert sich und verschickt sich an alle Freunde. Die denken dann wiederum … Rechtlich wäre eine zu Unrecht erfolgte öffentliche Darstellung eines Opfers von FB-Spam als vermeintlich perverser Stalker vielleicht sogar als üble Nachrede strafbar. Frau Friedrich könnte also etwas voreilig reagiert haben, da hat Frau Zypries recht: immer erst mal nachdenken und nachfragen. Aber wie gesagt, ich habs auch nicht gesehen.
Link zum Bild Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser