Zum aktuellen Urteil des EUGH vom 8.11.2012 in den Rechtssachen C-229/11 und C 230/11 (kann Urlaub bei Kurzarbeit anteilig gekürzt werden), beantwortete Rechtsanwalt Felser am 8.11.2012 der Moderatorin Annette Wieners in der WDR 2 Sendung Mittagsmagazin Fragen zum Inhalt des Urteils und den Folgen für Urlaubsansprüche während Kurzarbeit. Wider Erwarten hat der EuGH am vormittag entschieden, dass die EU-Richtlinien nationalem Recht nicht entgegenstehen wenn dieses eine Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit erlaube.
Dabei geht es um die Frage, ob der Urlaubsanspruch z.B. bei Kurzarbeit Null komplett entfällt (anteilig für die Dauer der Kurzarbeit Null). Ob dies nach dem deutschen Urlaubsrecht (BUrlG) zulässig ist, ist unter Arbeitsrechtlern in Deutschland umstritten. Aus dem Urteil des EuGH kann daher keinesfalls die Aussage gezogen werden, dass die Kürzung von Urlaubsansprüchen bei Kurzarbeit zulässig ist. Trotzdem sollten Betriebsräte in Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit dieses Thema regeln, da das Arbeitsgericht Passau, das dem EuGH die Sache vorgelegt hatte, eine Kürzung für zulässig hält und entsprechend entscheiden wird. Eine entsprechende Regelung zum Urlaub in einer Betriebsvereinbarung Kurzarbeit hatte der Betriebsrat in den dem EuGH vorliegenden Sachverhalt versäumt, weil es bis dato auch keinen Anlaß dazu gab. In den meisten Unternehmen wird der Urlaub nämlich auch bei Kurzarbeit ungekürzt gewährt. In manchen Tarifverträgen (z.B. Chemie) ist das aber teilweise schon anders.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass auch hier mglw. zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub (4 Wochen nach dem BUrlG bzw. EU-Recht) und dem darüberhinausgehenden arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen „Mehrurlaub“ differenziert werden könnte.
Das Thema gewinnt wieder an Aktualität, nachdem sich in der Automobilzuliefererindustrie und den von der Autobranche abhängige Wirtschaftszweigen (z.B. Chemie, Logistik) Vorboten einer Krise andeuten und auch Kurzarbeit wieder eingeführt wird. Zur Sendung hat die Redaktion der Quintessenz eine eigene Seite erstellt, auf der auch das Interview als Mitschnitt angehört werden kann.
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Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl und Köln
P.S.: Wir beraten Betriebsräte bei der Einführung von Kurzarbeit und bieten Betriebsratsschulungen zum Thema Mitbestimmung bei Kurzarbeit an.