In einem Beitrag vom 17.2.2013 befasst sich die Süddeutsche Zeitung näher mit dem Streikrecht, also der Frage, wer wann streiken darf und wer nicht. Aktueller Hintergrund sind die Streiks des Sicherheitspersonals auf den Flughäfen. Das Rechtsanwalt Felser wurde von der Fachjournalistin Ina Reinsch interviewt. Streikrecht ist weitgehend Richterrecht, da der Gesetzgeber sich mit einer gesetzlichen Regelung zurückhält. Das deutsche Streikrecht gilt als ausgewogen, Streiks sind im internationalen Vergleich selten.
Rechtsanwalt Felser referiert regelmäßig auch vor Vertrauensleuten und Gewerkschaftssekretären u.a. zum Streikrecht.
Beitrag vom 17.2.2013 in der Süddeutschen Zeitung (auch online)
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