Der neue Job ist besser bezahlt, ist ja auch bei der Konkurrenz. Der Lockruf kann aber teuer zu stehen kommen, wenn Arbeitnehmer bei der Eigenkündigung die Kündigungsfrist nicht einhalten. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist nicht immer eindeutig im Vertrag geregelt. Vertragsstrafe oder unerlaubte, weil vorzeitige Konkurrenz können teuer werden: es drohen Strafzahlungen in Höhe eines Bruttogehaltes oder gar eine einstweilige Verfügung mit Beschäftigungsverbot. Besser man holt vorher Rechtsrat ein. Dann kann nichts passieren. Die Süddeutsche Zeitung beschäftigt sich mit dem aufgrund der Änderung der Arbeitsmarktlage mit dem brisanten Thema. Rechtsanwalt Felser wurde dazu als Arbeitsvertragsexperte von der Redakteurin Verena Wolff interviewt.
Beitrag: Nur nichts überstürzen (von Verena Wolff) mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser. Weitere Informationen und Interviews von Rechtsanwalt Felser im Rechtslexikon unter „Eigenkündigung“.