Auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen sowie des Hamburgischen Anwaltvereins trafen sich über 100 Experten aus Hochschulen, Gerichten, Justiz- und Verwaltungen, um die Frage zu beantworten, ob die Umstellung auf Bachelor und Master eine Chance für das Jurastudium sein kann.
Überwiegende Meiung auf dem Zweiten Hamburger Symposium zur Juristenausbildung war, dass die Umstellung der Juristenausbildung auf ein Bachelor-Master-System geeignet ist, die Mängel der Juristenausbildung zu beseitigen.
Als symptomatisch für die aktuellen Mängel in der Ausbildung von zukünftigen Richtern, Anwälten oder Notaren wurde erkannt, dass es kein Qualitätsbeweis für die bisherige universitäre Juristenausbildung sei, wenn 90 Prozent aller Absolventen zur Examensvorbereitung zum Repetitor gingen. In der universitären Ausbildung müsster die Vermittlung methodischen Wissens im Vordergrund stehen.
Die große Mehrheit der anwesenden Experten möchte den Bachelor als einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss etabliert wissen, auf den man im Anschluss ein Staatsexamen als Aufnahmeprüfung in einen Vorbereitungsdienst für die reglementierten juristischen Berufe (Anwalt, Richter, Verwaltung, Notar) abslovieren könne.
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Mitgeteilt von Thomas Hellwege