das ist nicht das Ergebnis einer neuen Studie zum Anwaltsmarkt. Allerdings ist es eine verbreitete Ansicht, dass eine gute Vernetzung mit Freunden, Bekannten, Kollegen, Schulkameraden, Karnevalsfreunden, Parteifreunden, Kameraden, Vorstandskollegen u.a. für den selbständigen Anwalt ein wichtiger Baustein für den Berufserfolg ist. Grundsätzlich ist das auch trotz Anwaltsschwemme (jeder kennt mindestens drei Anwälte im Bekanntenkreis) richtig, wenn beide Seiten damit fair und konsequent umgehen. Das bedeutet, dass Ihre Leistung genauso bezahlt wird wie von normalen Mandanten. Gewarnt seien vor allem, aber nicht nur Kanzleigründer dabei in diesem Zusammenhang vor dem Mandantentypus des „lange-nicht-gesehenen-Bekannten“, der Verbindungen als onewayticket sieht und von der Hoffnung des hilfsbereiten Netzwerkers auf eine Revanche lebt. Als Lohn drohen bei dieser räuberischen Species für eine mehrstündige „Hilfe bei einem kleinen Rechtsproblem“ nicht selten zwei Flaschen Wein – natürlich vom Discounter, Remedur für das als Schatten noch vorhandene schlechte Gewissen. Diese Species hat längst die sozialen Netzwerke des Web 2.0 entdeckt und bewirtschaftet – ähnlich wie Ameisen die Blattläuse melknen – die dort vorgefundenen Dienstleister entsprechend. Da diese Species das Mimikry vorzüglich beherrscht, zunächst vorsichtig und dann immer ungenierter agiert, dabei zur Sicherstellung des einseitigen Leistungsflusses entsprechend große Hoffnungen auf eine Revanche schürt, erfordert der Umgang mit entsprechend gemeinten Ansinnen durchaus Fingerspitzengefühl.
Dabei gibt es viele einleuchtende und eigentlich selbstverständliche Argumente, warum ein Anwalt nicht unentgeltlich oder rabattierend tätig werden kann. Zum einen wird von dieser Species selbstverständlich nicht nur die übliche gründliche Behandlung (was die Kollegen vom Law on the blog schön beschrieben haben) erwartet, sondern die freundschaftlich besondere, was sich bereits daran zeigt, dass als Grund eines Anrufes immer „privat“ angegeben wird, um einen jederzeitigen Vorrang vor zahlenden Mandanten sicherzustellen. Das Finanzamt wird eine kostenlose Leistungserbringung dagegen im Zweifel als steuerpflichtige Schenkung oder gar Steuerhinterziehung deuten (>> Verträge mit Angehörigen), die Haftpflichtversicherung trotzdem vom Ex-Freund gerne in Anspruch genommen, wenn sie die immer lästiger gewordene Sache am Ende doch nicht entsprechend gründlich behandelt haben.
Sie können Ihre Zeit nur einmal vergeben. Auch ein „nur“ einstündiges Beratungsgespräch kostet Sie mindestens den Stundensatz, denn sie in der gleichen Zeit verdient hätten.
Das Ansinnen, privat (und damit kostenlos) zu helfen, ist übrigens kein Kompliment, bedeutet es doch zugleich die Unterstellung, Sie seien ein Anwalt, der nicht genügend Mandanten hat, um mit zahlenden Klienten ausgelastet zu sein.
Natürlich sind viele echte Freunde und Bekannte und Netzwerke ein wertvolle Starthilfe, aber nur dann, wenn diese es fair mit Ihnen meinen. Anwälte leben nämlich von ihrer Zeit und ihrem Rat, den Sie zahlenden Mandanten zur Verfügung stellen. Wer zuviele räuberische Freunde und Bekannte hat, hat keine oder jedenfalls weniger Zeit für zahlende Mandanten.
Sie bedanken sich für die normal honorierten Mandate aus dem Kreise der echten Freunde und fairen Bekannten am besten mit einer guten anwaltlichen Leistung und einem freundschaftlichen Service.
Michael W. Felser
Rechtsanwälte
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte