Der Kündigungsschutz ist von essentieller Bedeutung für jeden Beschäftigten. Nur ein Job mit Kündigunngsschutz sorgt für einen halbwegs sicheren Lebensunterhalt. Ohne Kündigungsschutz bietet nur die Kündigungsfrist eine häufig allerdings auch nur kurze Frist, um einen neuen Job zu finden. Die Kündigung selbst muß nur bei Bestehen von Kündigungsschutz gerechtfertigt sein.

Deswegen steht der Kündigungsschutz bei uns zu Recht im Mittelpunkt.

Nicht jeder Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz.

In der Wartezeit (die gerne mit der Probezeit verwechselt bzw. in eine Topf geworfen wird) – also den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses – gibt es noch keinen Kündigungsschutz. Der Chef kann das Arbeitsverhältnis ohne jeden Grund – also einfach „nach Nase“, wegen der „Chemie“, „wegen Schweißgeruch“ oder oder oder kündigen – weil das Kündigungsschutzgesetz erst nach dem sechsten Monat eine Rechtfertigungspflicht des Arbeitgebers vorschreibt.

Schlecht geschützt sind vor allem Arbeitnehmer in sog. Kleinbetrieben. Wer in einem Betrieb mit zehn und weniger Arbeitnehmern (Azubis und Chef werden nicht mitgezählt) arbeitet, muß ohne Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz klarkommen. Arbeitnehmer in Kleinbetrieben müssen daher häufig „lebenslang“ ohne Kündigungsschutz klarkommen. Häufig klappt das auch, weil die meisten Chefs faire Arbeitgeber sind. Geht es dem Unternehmen aber schlecht oder wird es von Kindern oder anderen übernommen, kann das Klima sich aber schnell drehen.

Ein ganz wichtiger Faktor beim Kündigungsschutz ist und bleibt aber der richtige Anwalt.

5 Dinge sind aus unserer Sicht entscheidend: Fairness, Zeit, Aufmerksamkeit, Kompetenz, Strategie.

Er sollte sie fair beraten. d.h. offen und verständlich und dabei nicht nur die Rechtslage, sondern auch ihre wirtschaftliche, soziale und persönliche Situation mitberücksichtigen. Er sollte schon im ersten Gespräch den gesamten Sachverhalt ermitteln, soweit dies möglich ist, was in der Regel ein Gespräch von einer Dauer von einer Stunde erfordert. Ohne eine gründliche Ermittlung des Sachverhaltes ist eine Prüfung der Rechtslage und damit eine vernünftige Beratung nicht möglich. Die Strategie und das gewünschte Ziel sollten bereits so früh wie möglich einvernehmlich festgelegt werden. Das Ihr Anwalt besondere Kompetenz im Kündigungsrecht haben sollte, ist selbstverständlich. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist allenfalls eine Grundlage, aber keineswegs ausreichend.

Sie können und sollten sich Ihren Anwalt frei aussuchen, und vor allem die Empfehlung Ihrer Rechtsschutzversicherung kritisch überprüfen (Kompetenz steht dort an zweiter Stelle, die empfohlenen Anwälte arbeiten für die Versicherer „unter Tarif“, wovon die Versicherten aber nichts haben), denn auch spezialisierte Anwälte rechnen wie alle anderen auf das Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Anders als beim Autokauf können Sie bei der Anwaltswahl also selbst entscheiden, wieviel Anwalt Sie für Ihr Geld bekommen (und zwar ohne Mehrkosten). Unter Umständen können Sie also für das gleiche Honorar einen Dacia oder einen Mercedes bekommen. Und Sie haben die freie Wahl. Nutzen Sie sie.

Warum wir eine gute Wahl sind, können Sie unter „Empfehlungen“ nachlesen, warum ausgerechnet bei einer Kündigung unter den folgenden Menüpunkten:

  • Kündigungsschutzzentrum

    Seit 2012 bauen wir kontinuierlich unser Konzept eines Kündigungsschutzzentrums mit Niederlassungen in Berlin, Dresden und Köln aus. In den Kündigungsschutzzentren finden Sie eine kompetente Beratung, wenn bei Ihnen die Kündigung droht oder Ihr Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde. Zum Kündigungsschutzzentrum

  • Anwalt mit Spezialisierung Kündigungsschutz

    Wie in jedem Beruf entscheidet die richtige Spezialisierung über die Qualifikation des Rechtsanwalts. Rechtsanwälte & Fachanwälte Felser sind auf die Thematik des Kündigungsschutzes im Arbeitsrecht spezialisiert. Hier erfahren Sie mehr über den Rechtsanwalt mit Spezialisierung Kündigungsschutz
    Kündigungsschreibengenerator

  • Kündigungsfristenrechner

    Das deutsche Arbeitsrecht kennt im Normalfall keine Kündigung mit sofortiger Wirkung. Vielmehr endet das Arbeitsverhältnis idR nach Ablauf einer Kündigungsfrist. Wie lange die ist, lässt sich mit diesem Tool ausrechnen. Dieses basiert auf der etwas überladenen Vorschrift des § 622 BGB.
    Kündigungsfrist berechnen

  • Nützliche Tools bei Kündigung

    Mit unserem Abfindungsrechner können Sie die Höhe der Ihnen möglicherweise zustehenden Abfindung berechnen. Mit dem Kündigungsfristenrechner errechnen Sie die Kündigungsfrist Ihres Arbeitsverhältnisses und das Datum, an dem das Kündigungsschreiben versendet werden muss.