Frist nicht verpassen

Mit unserem Kündigungsfristenrechner können Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber online die für eine Kündigung des Arbeitsvertrags maßgebliche gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen und den Termin, bis zu dem Sie die Kündigung spätestens erklären müssen. Leichter kann man die Frist für die Kündigung nicht berechnen. Bitte beachten Sie, daß tarifvertragliche Fristen sich zwar überwiegend, aber nicht immer mit den gesetzlichen Kündigungsfristen decken.

Über tarifvertragliche Kündigungsfristen informieren wir in Kürze auch auf diesen Seiten ausführlich. Leider gibt es mehr als 60.000 Tarifverträge in Deutschland, die wichtigsten Fristen finden Sie aber hier:

Kündigungsfrist MTV Einzelhandel NRW
Kündigungsfrist MTV Versicherungen
Kündigungsfrist MTV private Banken
Kündigungsfrist MTV Telekom
Öffentlicher Dienst – TVÖD/TV-L
Kündigungsfrist MTV Chemie
Kündigungsfrist MTV Hotel- Gaststätten
Kündigungsfrist MTV IG Metall NRW
Kündigungsfrist ERA TV IG Metall BW
Kündigungsfrist TV-V

Eine verlängerte Kündigungsfrist (Staffel nach Betriebszugehörigkeit) muss grundsätzlich zwar nur der Arbeitgeber beachten. In den meisten Arbeitsverträgen und Anstellungsverträgen sind aber Klauseln enthalten, die dazu führen, dass die verlängerte Kündigungfrist auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist droht je nach Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe oder bei Wechsel zu einem anderen Unternehmen sogar eine einstweilige Verfügung, mit der die Aufnahme des neuen Jobs unterbunden wird. Wechselwillige Arbeitnehmer sollten daher fachkundige Beratung einholen.

Dazu benötigen wir nur ihren Arbeitsvertrag und Angaben zum bisherigen und – falls schon bekannt – neuen Arbeitgeber. Die Beratung kann bequem per Mail erfolgen.

Mehr Infos zu Kündigungsfristen im Arbeitsrecht finden Sie in unserem Rechtslexikon.

Der Autor wird regelmäßig als Arbeitsrechtsexperte im WDR und von Bild.de interviewt und zitiert. Daneben wird Rechtsanwalt Felser in Beiträgen u.a. in der Süddeutschen Zeitung, Frankfurter Allgemeinen Zeitung F.A.Z, WELT, Capital, Focus und Spiegel/Managermagazin sowie zahlreichen anderen Zeitschriften zitiert.

z.B. Bild.de vom 1.3.2013: Richtig kündigen. Das müssen Sie beim Jobwechsel beachten. Beitrag mit Interview und Tipps von Rechtsanwalt Felser für den gelungenen Jobwechsel.

Autor des Beitrags:
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl und Köln
Autor des Ratgebers „Kündigung – was tun?“
Gründer des Kündigungsschutzzentrum Köln

Bitte beachten Sie die Hinweise in dem Berechnungsergebnis, die Ermittlung der richtigen Kündigungsfrist bei unterschiedlichen Fristen nach § 622 BGB, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag ist nicht einfach, sondern wegen der rechtlichen Probleme und der gravierenden Folgen einer zu kurzen Kündigungsfrist insbesondere für Arbeitnehmer ein Fall für den Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Gerichte haben nicht nur Verkürzungen von Kündigungsfristen, die ans Lebensalter (und nicht an die Betriebszugehörigkeit) anknüpfen gekippt, so dass zahlreiche Tarifverträge angepasst werden müssten, aber noch nicht sind. Selbst der Gesetzgeber hat die vom EuGH und danach auch von deutschen Arbeitsgerichten beanstandete Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr auch Jahre nach den Urteilen (!) immer noch nicht korrigiert.

Wir haben diese Rechtsprechung bereits im Berechnungsergebnis berücksichtigt.

Das Ergebnis der Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist können Sie ausdrucken, es enthält weitere wichtige Hinweise z.B. zur sichersten Zustellungsart der Kündigung.

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