Vorangeschickt sei (eine Lieblingsformulierung von Juristen …) beim Thema „Kosten einer Kündigungsschutzklage), dass gut beraten ist, wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Die wohl statistisch häufigste Klagearbeit vor dem Arbeitsgericht, die Kündigungsschutzklage, ist auch eine der teuersten. Zwar hat der Gesetzgeber im Arbeitsgerichtsgesetz bzw. Gerichtskostengesetz die Kosten für die Kündigungsschutzklage durch eine Streitwertobergrenze (Quartalsgehalt) gedeckelt, aber je nach Verdienst können sich die Anwälte am Ende nicht beklagen. Der Streitwert liegt am Ende je nachdem, welche Anträge neben der Kündigungsschutzklage noch notwendig wurden (z.B. ein Weiterbeschäftigungsantrag, ein Antrag auf die Ausstellung des Arbeitszeugnisses oder die Zahlung von Restgehalt, Urlaubsabgeltung oder Boni) meist oberhalb des Quartaltsgehaltes. Für die reine Kündigungsschutzklage werden beim Durchschnittsbruttogehalt (3103 Euro brutto monatlich, ermittelt dank Destatis) bei einer Einigung (meist: Zahlung einer Abfindung) 2.047,99 Euro für den eigenen Rechtsanwalt fällig. Ohne Einigung sind es immerhin noch 1.469,65 Euro (incl. Mwst.). Die Kosten des eigenen Rechtsanwalts trägt- vor dem Arbeitsgericht – in erster Instanz jede Seite selbst, egal wer gewinnt. Dazu kommen noch die Gerichtskosten, die im Arbeitsgerichtsverfahren allerdings vergleichsweise gering sind.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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