Zoff unter Mietern kann auch eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, das entschied das Amtsgericht Brühl (Aktenzeichen 22 C 433/07). Im vom AG Brühl entschiedenen Fall hatte der Ehemann einer Mieterin einen anderen Hausbewohner getreten und mit einer Zange gegen den Kopf geschlagen und diese dabei am Kopf verletzt. Das Amtsgericht Brühl war der Meinung, dass dann anstelle der fristlosen Kündigung auch keine Abmahnung ausreichend und erforderlich ist.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl (Rhein-Erft-Kreis bei Köln/Bonn)