Kaum lässt sich die Sonne einmal länger blicken, erfüllt die Luft neben dem Blütenduft der feine Rauch perfekt gegrillter Würstchen, Spareribs und Steaks. An den Tankstellen türmen sich Säcke von Grillkohle und Grillzubehör als ladenschlussfreie “Reiseartikel”. Damit das archaische Vergnügen ungetrübt und das Verhältnis zu den Nachbarn “rauchfrei” bleibt, haben wir ein Merkblatt mit einer Fülle von Informationen, Urteilen und Tipps zusammengestellt. Der Beste davon ist sicher, den Nachbarn präventiv ein Würstschen und ein lecker Kölsch über den Gartenzaun oder die Balkonbegrenzung zu reichen.
Das ist wie im Zoo. Satte Löwen beissen keinen.
Viel Vergnügen beim Grillen!
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Aktuelle Urteile im neuen Blogbeitrag zum Grillen
Interviews Rechtsanwalt Felser zum Thema Grillen & Recht
- WDR vom 11.06.2014: Streitfall Grillen: Was ist erlaubt.
- Radio Erft: Grillen – Was ist erlaubt.
- Kölner Stadtanzeiger vom 10.06.11: Städte kämpfen gegen „Grill-Rowdys“
- Lifestyle.T-Online vom 07.06.2010: Kohle, Qualm, Geruch – wann darf mein Nachbar sich beschweren?
- Badische Zeitung vom 30.04.2010: Die Sonne lockt nach draußen.
- Der Tagesspiegel vom 24.04.2010: „Balkonien“ sollte Nachbarn nicht stinken
- News.de vom 14.04.2010: Grillsaison – Wenn die Holzkohle qualmt
- Die Welt vom 11.07.09: Urlaubsregeln für Balkonien: Fast alles ist erlaubt, nur die Nachbarn dürfen nicht belästigt werden. Wird aber trotz Verbot gegrillt, können Hausbesitzer ihren Mietern kündigen