Abkömmling
Abkömmlinge sind die direkten Nachkommen einer Person, die in gerade Linie verwandt sind, also Kinder, Enkel, Urenkel. Im Erbrecht ist ein Abkömmling jedoch auch ein adoptiertes Kind. 4 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Abkömmling, Erbrecht, Rechtslexikon