Ablieferungspflicht
Gemäß § 2259 BGB besteht die Pflicht, ein Testament, das man in Besitz hat, unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Tod des Erblassers beim Nachlassgericht abzuliefern. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob man das Testament für wirksam hält oder nicht. 5 / 5 ( 1 vote )
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Ablieferungspflicht, Erbrecht, Testament