Es handelt sich um das sog. gemeinschaftliche Testament im Sinne des § 2265 BGB. Es kann nur von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Nähere Ausführungen finden Sie unter dem Stichwort „gemeinschaftliches Testament“ unter G.
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Im Erbrecht gibt es verschiedene Regelungen über Auskunftsansprüche (siehe Stichwort „Auskunftsanspruch“ unter A). Wer eine Auskunft schuldet, muss auf Verlangen auch an Eides Statt versichern, dass die erteilte Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig ist. Der Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist vor Gericht einklagbar. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar. Praktisch relevant ist der Anspruch …
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Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung eine/mehrere Personen von der Erbfolge ausschließen. Nach § 1938 BGB ist in einer letztwilligen Verfügung auch als einziger Inhalt die Enterbung möglich, ohne also zugleich eine Erbeinsetzung zu bestimmen. Nach § 2303 BGB haben jedoch Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte im Falle der Enterbung grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch.
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Sind mehrere Erben geworden, so bilden diese eine Miterbengemeinschaft. Diese soll auseinandergesetzt werden, d.h. die Nachlassverbindlichkeiten müssen beglichen werden und der verbleibende Rest des Nachlasses ist unter den Miterben aufzuteilen, §§ 2242 ff. BGB. Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden, wenn die Miterben sich nicht auf einen Verkauf der Immobilie …
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Eine solche liegt vor, wenn der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung einen/mehrere Erben bestimmt. Eine Erbeinsetzung setzt nicht voraus, dass der Erblasser Jemanden wörtlich als „Erbe“ bezeichnet. Die Erbeinsetzung kann sich auch erst aus dem Gesamtzusammenhang des ganzen Testaments ergeben, also durch Auslegung des Testaments. Das Gesetzt enthält u.a. in §§ 2087 ff. BGB Auslegungsregelungen.
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Oftmals besteht Streit, wer tatsächlich Erbe des Erblassers geworden ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Testament angefochten wurde oder sonstige Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments bestehen. Eine Klärung der Frage, wer Erbe geworden ist, ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich. Es kann beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Das Nachlassgericht muss …
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Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Erblasser von mehreren Miterben gemeinschaftlich beerbt wird. Der Nachlass steht allen Miterben gemeinschaftlich zu. Die Erbengemeinschaft ist eine sog. Gesamthandsgemeinschaft. Der einzelne Miterbe hat daher keinen selbständigen Anteil an einem einzelnen Nachlassgegenstand. Alle Nachlassgegenstände stehen den Miterben gemeinschaftlich zu. Daher sind Verfügungen über Nachlassgegenstände, z.B. die Veräußerung einer Sache, nur …
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Der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten. Er haftet auch für Kosten und Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erbfall oder der Verwaltung des Nachlasses nach dem Todesfall entstehen. Der Erbe muss möglichst versuchen, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken und eine Haftung seines Privatvermögens zu vermeiden. Wesentliche Instrumente zur Haftungsbeschränkung auf den Nachlass sind die …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Erbe, Erben, Erbenhaftung, Erblasser, Erbrecht, Erbschaft, Haftung, Miterben, Nachlassverbindlichkeiten
Es werden verschiedene Ordnungen von Erben durch das Gesetz unterschieden. Erben der ersten Ordnung sind nach § 1924 BGB die Abkömmlinge (Kinder, auch adoptierte Kinder). Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge (§ 1925 BGB), also Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten etc.). Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge (§1926 BGB), …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Abkömmlinge, Cousin, Cousine, Eltern, Erben, Erbfolge, Erblasser, Geschwister, gesetzliche, Großeltern, Neffen, Onkel, Tante, Verwandte
Der Erbschaftsbesitzer hat den Nachlass tatsächlich in Besitz und beruft sich auf ein vermeintliches Erbrecht, das ihm tatsächlich jedoch nicht zusteht. Die §§ 2018 ff BGB regeln insbesondere verschiedene Ansprüche des wirklichen Erben gegen den Erbschaftsbesitzer. Der Erbschaftsbesitzer hat insbesondere den Nachlass an den Erben herauszugeben und ihm Auskunft zu erteilen über den Bestand des …
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