Gemeinschaftliches Testament
Gemeinschaftliches Testament: Das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden, § 2265 BGB. Es kann selbst handschriftlich errichtet werden oder es kann in Form einer notariellen Urkunde errichtet werden. Beim gemeinschaftlichen Testament muss jeder Ehegatte/eingetragene Lebenspartner eine Regelung über seinen Nachlass treffen. Häufig setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Nach …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Ehegatten, Erben, gemeinschaftliches Testament, Nachlass, Urkunde