Möhring´sche Tabelle

Es handelt sich um eine Vergütungstabelle bezüglich der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker. Der Testamentsvollstrecker erhält für seine Tätigkeit grundsätzlich eine Vergütung. Diese kann durch den Erblasser festgelegt werden. Anderenfalls wird auf verschiedene Tabellen zurückgegriffen, um die Vergütung zu ermitteln. Neben der Möhring`schen Tabelle gibt es u.a. noch die Rheinische Tabelle, die Neue Rheinische Tabelle, die Eckelskemper`sche …

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Motivirrtum

Der Motivirrtum des Erblassers berechtigt gemäß § 2078 Abs. 2 BGB zur Anfechtung einer letztwilligen Verfügung. Ein Motivirrtum des Erblassers liegt vor, wenn er bei Errichtung der letztwilligen Verfügung als bewegenden Grund für diese letztwillige Verfügung eine bestimmte Vorstellung oder Erwartung über bestimmte Umstände hatte, die sich im Zeitpunkt seines Todes als Irrtum erweisen. Beispielsweise …

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