Miterbe

Ist nicht nur eine einzelne Person Erbe, sondern mehrere Personen, dann sind diese sog. Miterben. Das Gesetz sieht in den §§ 2032 ff BGB verschiedene Regelungen vor für die Miterbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung.

Weiterlesen >


Mitteilungspflicht der Banken im Erbfall

Gemäß § 33 ErbStG muss die Bank dem Erbschaftssteuerfinanzamt die Kontenstände am Todestag mitteilen und angeben, ob ein Schließfach vorhanden ist oder nicht. Die Mitteilungspflicht entfällt nur bei Guthaben bis EUR 1.200,00.

Weiterlesen >