Ortsangabe Testament
In einem Testament soll der Ort der Errichtung angegeben werden, § 2247 BGB. Fehlt die Ortsangabe, ist das Testament aber trotzdem wirksam.
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Ortsangabe, Testament