Privatschriftliches Testament
Das privatschriftliche Testament ist der Gegensatz zu einem notariellen Testament. Das privatschriftliche Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben werden, § 2247 BGB, anderenfalls ist es nicht wirksam.
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
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