Gemäß § 1922 BGB geht im Erbfall kraft Gesetzes der Nachlass mit allen Aktiva und Passiva auf den Erben über. Der Erbe wird somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Eine sog. Sondererbfolge gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen, beispielsweise bei Höfen nach der HöfeO oder im Bereich des Gesellschaftsrechts bei Personengesellschaften.
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- 20. Juni 2019
- Erbfall, Gesamtrechtsnachfolge, Nachlass
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Rechtsanwältin Eva Gerz ist seit 1998 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Im Bereich des Erbrechts erfolgte eine Weiterbildung und Zertifizierung als geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Erbrecht und Familienrecht geht. Sowohl im Erbrecht als auch im Familienrecht setzt sich Frau Rechtsanwältin Gerz engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auch auf der Konfliktvermeidung, insbesondere durch die richtige Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen in vorweggenommener Erbfolge, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Verfasst von: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
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