Die Hinterlegung spielt einerseits eine Rolle bei Testamenten, die beim Nachlassgericht hinterlegt werden können, um sicherzustellen, dass das Testament im Todesfall auch zur Eröffnung gelangt.
Die Hinterlegung ist jedoch auch ein Instrument, sich von einer Verbindlichkeit zu befreien, wenn unklar ist, wer genau der Gläubiger der Forderung ist. Die Hinterlegung zur Schuldbefreiung erfolgt beim Amtsgericht.
Die Hinterlegung erfolgt auch im Rahmen der Teilungsversteigerung einer Immobilie. Der Erlös wird beim Amtsgericht hinterlegt und an die Erben nur ausgezahlt, wenn diese sich über eine Verteilung einig sind. Anderenfalls muss eine Klage geführt werden über die Erlösverteilung. Liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, zahlt die Hinterlegungsstelle gemäß des Urteils aus.