Der Jahreswert spielt eine Rolle bei der Kapitalisierung von lebenslangen Nutzungsrechten, z.B. bei einem lebenslangen Wohnungsrecht oder Nießbrauchsrecht an einer Immobilie. Auszugehen ist von dem Jahreswert des Nutzungsrechts, das maßgeblich von der Miete, die für die Räumlichkeiten erzielt werden könnte, und den mit dem Nutzungsrecht zusammenhängenden Bewirtschaftungskosten. Der Jahreswert wird dann mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Diese Faktoren werden von dem Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht. Es ergibt sich dann der sog. kapitalisierte Wert. Dieser ist bedeutsam zur Ermittlung des Schenkungswerts bei einer gemischten Schenkung (siehe Stichwort unter Buchstabe G), denn der kapitalisierte Wert des Nutzungsrechts mindert den Wert der geschenkten Immobilie.
Die Kapitalisierung ist auch bedeutsam für die Erbschaftssteuer, wenn z.B. ein Vermächtnis über ein Wohnungsrecht oder Nießbrauchsrecht besteht. Für die Steuerberechnung wird der kapitalisierte Wert des Nutzungsrechts als Erwerb von Todes wegen zugrunde gelegt.