Restpflichtteil

Einen Anspruch auf den Restpflichtteil nach § 2305 BGB hat derjenige, der auf eine Erbquote eingesetzt ist, die geringer als sein Pflichtteil ist. Er kann dann den Pflichtteil insoweit verlangen, als dieser seinen Erbteil übersteigt.

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Rücknahme Testament aus Verwahrung

Ein notarielles Testament wird unwirksam, wenn der Erblasser es aus der amtlichen Verwahrung zurücknimmt, § 2256 BGB. Das gilt nicht für eigenhändige handschriftliche Testamente, die beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben wurden. Solche Testamente bleiben wirksam, sie können jedoch, damit sie unwirksam werden, widerrufen oder vernichtet werden.

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Rücktritt vom Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist grundsätzlich bindend, so dass eine einseitige Lösung von dem Vertrag nicht möglich ist. Jedoch kann im Erbvertrag gemäß § 2293 BGB ein Rücktrittsrecht vorbehalten werden. In diesem Fall hat jede Vertragspartei die Möglichkeit des Rücktritts. Die Rücktrittserklärung muss gemäß § 2296 BGB notariell beurkundet werden.

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Scheidungsanwalt in Brühl

Sie suchen einen Scheidungsanwalt in Brühl? Finden Sie besser einen erfahrenen und versierten Fachanwalt für Familienrecht –  Sie gehen mit Bauchschmerzen ja auch nicht zum Zahnarzt?! Ob Trennung oder Scheidung, ob Unterhalt oder Unterhalt fürs Kind, ob Umgangsrecht oder Sorgerecht, Elternunterhalt oder Vorsorgevollmacht, eine qualifizierte Beratung durch einen versierten Fachanwalt für Familienrecht kann man nicht …

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Schenkungsrückforderung

In bestimmten Fällen kann der Erblasser eine lebzeitige Schenkung von dem Beschenkten zurückfordern. Das ist insbesondere der Fall bei Verarmung des Schenkers, § 528 BGB. Die Rückforderung ist gemäß § 529 BGB aber ausgeschlossen, wenn seit der Schenkung mehr als 10 Jahre vergangen sind. Hat sich der Beschenkte groben Undanks schuldig gemacht, kann die Schenkung …

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Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist wie die Erbschaftsteuer im ErbStG geregelt. Welche Erwerbsvorgänge unter Lebenden als „Schenkung“ gelten, regelt § 7 ErbStG. Freibeträge und Steuerklassen entsprechen denjenigen bei der Besteuerung der Erwerbe von Todes wegen.

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Steuerklassen

Erben und Beschenkte werden nach dem ErbStG in drei Steuerklassen eingeteilt (§ 15 ErbStG): Steuerklasse I: der Ehegatte, die Kinder (eheliche, nichteheliche, adoptierte) und Stiefkinder, die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder, die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen; Steuerklasse II: die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse …

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Teilauseinandersetzung

Bei einer Miterbengemeinschaft muss grundsätzlich der gesamte Nachlass auseinander gesetzt, d.h. verteilt werden. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine nur teilweise Aufteilung des Nachlasses. Zulässig ist eine Teilauseinandersetzung jedoch, wenn alle Miterben zustimmen. Z.B. können die Miterben einvernehmlich ein Nachlassgrundstück veräußern und den Erlös teilen, während der übrige Nachlass noch nicht aufgeteilt wird.

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Teilungsanordnung

Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfügung gemäß § 2048 BGB Vorgaben für eine Aufteilung des Nachlasses machen, indem er bestimmte Sachen (z.B. eine Immobilie oder ein bestimmtes Konto) einem bestimmten Miterben zuweist. Erhält der Miterbe damit mehr als es seiner Erbquote entspricht, muss er den Überschuss an die anderen Miterben ausgleichen.

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Teilungsklage

Wenn Miterben sich nicht über die Aufteilung des Nachlasses einigen können, kann eine Aufteilung nur durch eine sog. Erbteilungsklage erreicht werden. Dabei muss bei Gericht eine Klage eingereicht werden, die sich auf die Zustimmung der anderen Miterben zu einem konkreten Teilungsplan richtet. Der Teilungsplan muss eine detaillierte Aufteilung des Nachlasses beinhalten. Sind Immobilien im Nachlass …

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