Abschmelzung

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) besteht, wenn der Erblasser innerhalb von 10 Jahren vor seinem Tod Vermögen verschenkt hat. Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen des verschenkten Vermögens die Ergänzung seines Pflichtteils verlangen. Eine Ausnahme für die 10-Jahres-Frist gilt nach § 2325 Abs. 3 BGB für Schenkungen an den Ehegatten. Diese sind ohne zeitliche Grenze zur Pflichtteilsergänzung …

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