Aufbewahrung Testament
Die Aufbewahrung eines Testaments zu Hause ist unsicher, da es nach dem Tod durch andere Personen vernichtet werden könnte. Notarielle Testamente werden immer amtlich verwahrt. Aber es können auch privatschriftliche Testamente beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden. Im Todesfall werden diese dann durch das Nachlassgericht eröffnet. 5 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Aufbewahrung, Nachlassgericht, Notar, Testament