Auseinandersetzung

Mediation

Bei der Auseinandersetzung zwischen Miterben kann es häufig ratsam sein, einen Mediator einzuschalten. Es gibt auch die Möglichkeit, bei Gericht eine Mediation bzw. Streitschlichtung durchzuführen.

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Miterbe

Ist nicht nur eine einzelne Person Erbe, sondern mehrere Personen, dann sind diese sog. Miterben. Das Gesetz sieht in den §§ 2032 ff BGB verschiedene Regelungen vor für die Miterbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung.

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