Kleiner Pflichtteil
Der sog. kleine Pflichtteil betrifft den Fall, dass ein Ehegatte, der im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit seinem Ehepartner gelebt hat, nicht Erbe seines Ehepartners wird. Üblicherweise beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehegatten neben Abkömmlingen nach § 1931 BGB 1/4. Bei der Zugewinngemeinschaft erhöht sich dieser Erbteil nochmals um ¼, so dass die Erbquote neben Abkömmlingen …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Ehegatte, Erbe, Güterstand, Kleiner Pflichtteil, Pflichtteilsquote, Zugewinnausgleich, Zugewinngemeinschaft