Einzelverfügungsbefugnis

und-Konto

Ein gemeinsames Konto kann in zwei Formen geführt werden, als oder-Konto oder als und-Konto. Ein Oder-Konto ist ein gemeinsames Konto (z.B. Ehegattenkonto), bei dem jeder Kontoinhaber einzeln über das Konto verfügen kann. Der Gegensatz ist das Und-Konto, bei dem nur beide Kontoinhaber gemeinsam über das Konto verfügen können. Gebräuchlich ist in der Praxis das Oder-Konto. …

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