Erben

Nachlassinsolvenz

Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens kann gestellt werden bei einem überschuldeten Nachlass, vgl. §§ 1975, 1980 BGB. Das Nachlassinsolvenzverfahren ist ein Instrument zur Haftungsbeschränkung. Damit kann die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränkt werden, so dass er nicht mehr mit seinem Privatvermögen haftet.

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Ordnungen

Bei der gesetzlichen Erbfolge unterscheidet das Gesetz Erben verschiedener Ordnungen, siehe unter Buchstabe E Stichwort „Erbfolge, gesetzliche“.

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Pflichtteilsverjährung

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der letztwilligen Verfügung, die die Enterbung des Pflichtteilsberechtigten beinhaltet, wobei die Verjährung am Ende des Jahres beginnt, in dem die Kenntniserlangung erfolgt ist. Ein Anspruch nach § 2329 BGB (Anspruch gegen einen von dem Erblasser Beschenkten, wenn eine Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB gegen …

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Steuerklassen

Erben und Beschenkte werden nach dem ErbStG in drei Steuerklassen eingeteilt (§ 15 ErbStG): Steuerklasse I: der Ehegatte, die Kinder (eheliche, nichteheliche, adoptierte) und Stiefkinder, die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder, die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen; Steuerklasse II: die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse …

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