Erblasser

Alleinerbe

Der Alleinerbe ist der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Er erbt das Vermögen, aber auch die Schulden des Erblassers. Gibt es mehrere Erben, so werden diese als Miterben bezeichnet. 5 / 5 ( 1 vote )

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Anfechtung

Testamente oder Erbverträge können gemäß §§ 2078, 2079 BGB angefochten werden. Nach § 2078 Abs. 1 BGB kann angefochten werden, wenn der Erblasser einem Erklärungsirrtum oder Inhaltsirrtum unterlegen war. Gemäß § 2078 Abs. 2 BGB ist ein weiterer Anfechtungsgrund, wenn der Erblasser durch eine Drohung zu der letztwilligen Verfügung veranlasst worden ist oder er einem …

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Anrechnung auf den Pflichtteil

Die Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil ergibt sich aus § 2315 BGB. Anzurechnen sind Schenkungen, bei denen der Erblasser gleichzeitig mit der Schenkung auch die Anrechnung bestimmt hat. Demnach kann eine spätere Anrechnungsbestimmung grundsätzlich keine Wirkung mehr entfalten. Der Erblasser hat dann nur noch die Möglichkeit, in einer letztwilligen Verfügung Regelung zu treffen, die …

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Auflage

Gemäß § 1940 BGB kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichten.  In Testamenten kommen häufig Auflagen vor, die die Grabpflege betreffen.

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Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft

Gesetzlich ist die Miterbengemeinschaft auf Auseinandersetzung ausgerichtet, § 2042 BGB. Dies bedeutet, dass die Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden müssen. Ein sich ergebender Überschuss ist unter den Miterben gemäß Erbquote zu verteilen. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Miterbengemeinschaft auseinandergesetzt. Befinden sich Grundstücke im Nachlass, ist oftmals im Vorfeld die Teilungsversteigerung durch das zuständige Gericht erforderlich, …

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Ausgleichung

Die Ausgleichung ist in §§ 2050 ff. BGB geregelt und betrifft nur Abkömmlinge, nicht Ehegatten. Die Ausgleichungspflicht besteht nur, wenn die Abkömmlinge aufgrund gesetzlicher Erbfolge erben, oder gemäß § 2052 BGB, wenn sie durch  letztwillige Verfügung zu Erben eingesetzt sind und ihre Erbquoten in demselben Verhältnis stehen wie bei gesetzlicher Erbfolge. Auszugleichen sind sog. Ausstattungen. …

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Auskunftsanspruch

Im Erbrecht sind verschiedene Auskunftsansprüche regelt. Gemäß § 2314 BGB hat der Pflichtteilsberechtigte gegen den Erben einen Auskunftsanspruch bezüglich des Nachlasses und auch bezüglich lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers. Auskunftspflichtig sind auch der Erbschaftsbesitzer (§ 2027 BGB) und der Hausgenosse des Erblassers (§ 2028 BGB). Wer den Nachlass verwaltet, kann nach § 666 BGB nach Auftragsrecht …

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Auslegung des Testaments

Häufig müssen unklare Regelungen in einer letztwilligen Verfügung ausgelegt werden. § 2084 BGB enthält den Grundsatz, dass Testamente wohlwollend so auszuglegen sind, dass ihnen möglichst Geltung verschafft wird. Die Auslegung orientiert sich an den im Testament enthaltenen Regelungen. Bei Unklarheiten ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und in diesem Sinne die letztwillige Verfügung …

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Bankkonto

Hinterlässt der Erblasser ein Bankkonto, muss der Erbe gegenüber der Bank seine Legitimation zur Verfügung über das Konto nachweisen. Der Legitimationsnachweis wird in der Regel geführt durch Vorlage eines Erbscheins. Bei einem notariellen Testament/Erbvertrag reicht auch die notarielle letztwillige Verfügung in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Ein Testamentsvollstrecker kann sich auch durch Vorlage eines …

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Befreiter Vorerbe

Der Vorerbe unterliegt grundsätzlich gesetzlichen Beschränkungen, so dass er anders als ein „Vollerbe“  nicht ungehindert über den Nachlass verfügen darf. Insbesondere gibt es Beschränkungen in Bezug auf Grundstücksgeschäfte und Schenkungen. Der Erblasser kann im Testament den Vorerben jedoch weitgehend von den gesetzlichen Beschränkungen befreien, § 2136 BGB. Eine Befreiung von dem Verbot, Erbschaftsgegenstände zu verschenken, …

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